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Kassenleistungen und die Wirksamkeit von alternativ-medizinischen Therapiemethoden

Viele Anbieter von Craniosacraler Therapie (CST) und Osteopathie, werben auf ihren Internetseiten, daß Osteopathie jetzt auch als Kassenleistung in Anspruch genommen werden kann.  Doch die Tatsache, daß eine gesetzliche Krankenkasse die Osteopathie übernimmt, sagt nichts über deren Wirksamkeit aus.  Dahinter stecken marketing-strategische Überlegungen.  Osteopathie wie Homöopathie sind "Trend-Therapien", die von vielen "gesundheitsbewussten" Menschen gewünscht werden, insbesondere von Eltern für Ihre Kinder, weil beide  Therapieformen  als sanfte Medizin gelten. Mit diesen Therapien kann man also neue Mitglieder generieren.   Ein Urteil des Oberlandgerichtes Düsseldorf vom 5.11.2013 setzte sich genau mit der hier besprochenen Thematik auseinander und kam zu dem Schluss, Zitat: " Wann und weshalb Krankenkassen bestimmte Kosten übernehmen, ist nicht allein eine Frage des wissenschaftlichen Beweises einer Wirksamkeit der entsprechenden Behandlung, sondern hängt