Aktuelle Wettbewerbs- und verwaltungsrechtliche Urteile zur Osteopathie und Craniosacralen Therapie*
#deutscherechtsprechung #fakemethoden # upledger #kleinesurteilmitkleinerwirkung Wettbewerbs- und verwaltungsrechtliche Urteile zur Osteopathie und Craniosacralen Therapie "Craniosacrale Therapie" und auch die "Osteopathie" dürfen in Deutschland nach der vorherrschenden Rechtsprechung nur von Heilpraktikern im Besitz einer Vollzulassung und Ärzten beworben und selbstständig / eigenhändig durchgeführt werden. Für ein sogenanntes Delegationsverfahren an einen Therapeuten (Arzt oder Heilpraktiker stellt eine Verordnung / Rezept aus) gibt es keine rechtliche Grundlage (siehe dazu die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf von September 2015). Kommentar von RA Sasse hierzu: "Es bleibt somit bei dem Grundsatz, dass nur solche Tätigkeiten Gegenstand des Delegationsverfahrens sein können, die von der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung des Gesundheitsfachberufs umfasst sind. Die gesetzlichen Ausbildungsvorgaben im Bereich der Physiotherapie gewährleisten, dass die Th