Werbung mit angeblichen Heilwirkungen durch Osteopathie / sog. osteopathische Techniken
Inzwischen gibt es mehrere, eindeutige Urteile wegen angeblicher Heilwirkungen durch die sogenannte "Osteopathie" von vier verschiedenen Gerichten aus vier verschiedenen Bundesländern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Oberlandesgericht Hamburg, Landgericht Berlin, Landgericht Karlsruhe): 1. Urteil des OLG Düsseldorf vom 5.11.2013 (Berufungsurteil) Hier hatte ein Physiotherapeut einen Kollegen wg. irreführender Werbung mit Heilaussagen verklagt. Der Beklagte hatte im Internet ausführlich dargestellt man könne das sog. "KISS-Syndrom" und "KIDD-Syndrom" erfolgreich mit osteopathischen Techniken aus der Manuellen Therapie behandeln. Nach der Abmahnung und abgegebener Unterlassungserklärung, hat der Beklagte wieder zweifelhafte, irreführende Informationen zur Behandlung der beiden o.g. Syndrome ins Internet gestellt. Interessant sind zwei Dinge in diesem Urteil: a. Der Beklagte hatte später diesen Zusatz in seine Internetseite eingebaut: "Diese Behandl...