Osteopathie vor dem endgültigen Aus ?! - neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Die Osteopathie steckt fest. Erst wurde die hessische Sonderregelung für Osteopathen mit dem Ende der WP-Osteo zum 1.1.2019 aufgehoben und nun muss die Osteopathen-Gemeinschaft mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.2019 eine weitere, bittere Niederlage einstecken. Das Urteil können Sie auf der Seite des BVerwG hier einsehen. Zur Erinnerung: ein Urteil eines Bundesgerichtes ist bindend für alle niederen Gerichte in derselben Gerichtsbarkeit, also für alle niederen Verwaltungsgerichte; es kann aber auch in anderen, z.B. wettbewerbsrechtlichen Verfahren Eingang finden. Ein Physiotherapeut mit anschliessender 6-jähriger osteopathischer "Ausbildung" begehrte eine (neuartige) "Heilpraktikerzulassung beschränkt auf das Gebiet der Osteopathie". Dies wurde ihm nun höchstrichterlich verwehrt. Mit dem Urteil wurde das Ersturteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in dieser Sache bestätigt. Es war u.a. die Frage zu klären, ob die Osteopathie eine eigenständige